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Die allgemeine Vorbereitungszeit, in der regelmäßig trainiert werden muss, beträgt mindestens:
- 6 Monate bei Judoka unter 14 Jahren, bzw. behinderten Judoka
- 3 Monate bei Judoka über 14 Jahren bei Prüfungen vom 8 - 2.Kyu-Grad.
- Zwischen dem 2.Kyu- und 1. Kyu-Grad beträgt die Vorbereitungszeit mindestens 12 Monate.
- Die Vorbereitungszeit zwischen dem 2. Kyu-Grad und dem 1. Kyu-Grad kann durch Erreichung von mindestens 6 Kampfpunkten, die mit der Kampfpunktekarte nachgewiesen werden müssen, und bei Judoka über 18 Jahre durch eine abgeschlossene und bestandene Fachübungsleiter- oder Trainerausbildung im Judo, auf 6 Monate verkürzt werden.
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